Durchführungswege
Betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Versicherung für den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Begünstigt ist der Arbeitnehmer. Das heißt, zum Ablauf der Versicherung erhält er die Leistungen aus dem Vertrag. Die Direktversicherung ist eine weitverbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge, da sie nur einen geringen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber verursacht.
Pensionskasse
Die Pensionskasse funktioniert im Wesentlichen wie eine Direktversicherung. Der Unterschied besteht darin, dass die Pensionskasse ein rechtlich selbstständiges Unternehmen ist, während es sich bei einer Direktversicherung um einen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft handelt.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist erst 2002 als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt worden und orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern. Der Vorteil: Der Pensionsfonds hat mehr Möglichkeiten, die Anlagestrategie zu gestalten. Deshalb kann ein Pensionsfonds stärker am Aktienmarkt tätig werden. Er bietet somit eine höhere Renditechance, aber auch ein höheres Risiko. Zum Rentenbeginn stehen jedoch mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung.
Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse (U‑Kasse) ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber tritt der U‑Kasse als Trägerunternehmen bei. Er leistet die Beiträge an die U‑Kasse, dafür zahlt diese die späteren Renten an den Arbeitnehmer. Es gibt für die U‑Kasse zwei Möglichkeiten, die Beiträge zu verwenden. Auf der einen Seite kann die Verwaltung der U‑Kasse das Geld selbst anlegen, um die Rendite zu erwirtschaften. Meistens geht die U‑Kasse jedoch den sicheren Weg und schließt eine Rückdeckungsversicherung ab. Diese Versicherung finanziert die später zu zahlende Rente.
Direktzusage
Bei einer Direktzusage, auch Pensionszusage genannt, sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge direkt zu. Der Arbeitnehmer hat somit gegenüber dem Arbeitgeber einen direkten Anspruch auf die Leistungen. Der Arbeitgeber muss für die zukünftigen Zahlungen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden. Die Leistungen kann er aus dem laufenden Geschäftsbetrieb bezahlen. Sicherer ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung oder eines Fonds, der die Leistungen zum Rentenbeginn zur Verfügung stellt.
Für wen lohnt sich welcher Durchführungsweg?
Für die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet sich die Direktversicherung oder die Pensionskasse als Durchführungsweg an. Sollen größere Beiträge in die bAV eingezahlt werden, zum Beispiel für leitende Angestellte oder Geschäftsführer, so kann zusätzlich die Unterstützungskasse interessant sein. Eine Direktzusage wird in der Regel für Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH erteilt.
Wie wir Ihnen helfen:
Sowohl die Anforderungen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber sollten bei der Auswahl der bAV berücksichtigt werden. Die Vielzahl der möglichen Tarife und Gestaltungsmöglichkeiten setzt eine umfassende Kenntnis der Regelungen zur bAV voraus. Kein Arbeitnehmer und auch kein Arbeitgeber sollte hier auf eigene Faust tätig werden. Ihr KompetenzCenter für betriebliches Versorgungsmanagement als Spezialistenteam für Swiss Life Select bietet Ihnen eine große Auswahl von Gesellschaften und verschiedene Tarifkombinationen, die individuell ausgewählt werden können. Um die staatlichen Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen, sollte man sich umfassend beraten lassen. Es ist selbstverständlich, dass wir bei Swiss Life Select dabei die Bedürfnisse mit den Mandanten erörtern, die Empfehlung sorgfältig vornehmen und das Ergebnis unserer Beratung für sie dokumentieren.
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