Durchführungs­wege

Betrieb­liche Altersvorsorge

Direkt­ver­si­che­rung

Bei einer Direkt­ver­si­che­rung schließt der Arbeit­geber eine Versi­che­rung für den Arbeit­nehmer ab. Der Arbeit­geber ist Versi­che­rungs­nehmer, der Arbeit­nehmer ist die versi­cherte Person. Begüns­tigt ist der Arbeit­nehmer. Das heißt, zum Ablauf der Versi­che­rung erhält er die Leis­tungen aus dem Vertrag. Die Direkt­ver­si­che­rung ist eine weit­ver­brei­tete Form der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge, da sie nur einen geringen Verwal­tungs­auf­wand für den Arbeit­geber verursacht.

Pensi­ons­kasse

Die Pensi­ons­kasse funk­tio­niert im Wesent­li­chen wie eine Direkt­ver­si­che­rung. Der Unter­schied besteht darin, dass die Pensi­ons­kasse ein recht­lich selbst­stän­diges Unter­nehmen ist, während es sich bei einer Direkt­ver­si­che­rung um einen Vertrag bei einer Versi­che­rungs­ge­sell­schaft handelt.

Pensi­ons­fonds

Der Pensi­ons­fonds ist erst 2002 als Durch­füh­rungsweg der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge einge­führt worden und orien­tiert sich an angel­säch­si­schen Vorbil­dern. Der Vorteil: Der Pensi­ons­fonds hat mehr Möglich­keiten, die Anla­ge­stra­tegie zu gestalten. Deshalb kann ein Pensi­ons­fonds stärker am Akti­en­markt tätig werden. Er bietet somit eine höhere Rendi­te­chance, aber auch ein höheres Risiko. Zum Renten­be­ginn stehen jedoch mindes­tens die einge­zahlten Beiträge zur Verfügung.

Unter­stüt­zungs­kasse

Eine Unter­stüt­zungs­kasse (U‑Kasse) ist eine selbst­stän­dige Versor­gungs­ein­rich­tung. Der Arbeit­geber tritt der U‑Kasse als Träger­un­ter­nehmen bei. Er leistet die Beiträge an die U‑Kasse, dafür zahlt diese die späteren Renten an den Arbeit­nehmer. Es gibt für die U‑Kasse zwei Möglich­keiten, die Beiträge zu verwenden. Auf der einen Seite kann die Verwal­tung der U‑Kasse das Geld selbst anlegen, um die Rendite zu erwirt­schaften. Meis­tens geht die U‑Kasse jedoch den sicheren Weg und schließt eine Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung ab. Diese Versi­che­rung finan­ziert die später zu zahlende Rente.

Direkt­zu­sage

Bei einer Direkt­zu­sage, auch Pensi­ons­zu­sage genannt, sagt der Arbeit­geber seinem Arbeit­nehmer die Leis­tungen der betrieb­li­chen Alters­vor­sorge direkt zu. Der Arbeit­nehmer hat somit gegen­über dem Arbeit­geber einen direkten Anspruch auf die Leis­tungen. Der Arbeit­geber muss für die zukünf­tigen Zahlungen Pensi­ons­rück­stel­lungen in der Bilanz bilden. Die Leis­tungen kann er aus dem laufenden Geschäfts­be­trieb bezahlen. Sicherer ist der Abschluss einer Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung oder eines Fonds, der die Leis­tungen zum Renten­be­ginn zur Verfü­gung stellt.

Für wen lohnt sich welcher Durchführungsweg?

Für die meisten Arbeit­nehmer und Arbeit­geber bietet sich die Direkt­ver­si­che­rung oder die Pensi­ons­kasse als Durch­füh­rungsweg an. Sollen größere Beiträge in die bAV einge­zahlt werden, zum Beispiel für leitende Ange­stellte oder Geschäfts­führer, so kann zusätz­lich die Unter­stüt­zungs­kasse inter­es­sant sein. Eine Direkt­zu­sage wird in der Regel für Gesell­schafter oder Geschäfts­führer einer GmbH erteilt.

Wie wir Ihnen helfen:

Sowohl die Anfor­de­rungen der Arbeit­nehmer als auch der Arbeit­geber sollten bei der Auswahl der bAV berück­sich­tigt werden. Die Viel­zahl der mögli­chen Tarife und Gestal­tungs­mög­lich­keiten setzt eine umfas­sende Kenntnis der Rege­lungen zur bAV voraus. Kein Arbeit­nehmer und auch kein Arbeit­geber sollte hier auf eigene Faust tätig werden. Ihr Kompe­tenz­Center für betrieb­li­ches Versor­gungs­ma­nage­ment als Spezia­lis­ten­team für Swiss Life Select bietet Ihnen eine große Auswahl von Gesell­schaften und verschie­dene Tarif­kom­bi­na­tionen, die indi­vi­duell ausge­wählt werden können. Um die staat­li­chen Förder­mög­lich­keiten optimal zu nutzen, sollte man sich umfas­send beraten lassen. Es ist selbst­ver­ständ­lich, dass wir bei Swiss Life Select dabei die Bedürf­nisse mit den Mandanten erör­tern, die Empfeh­lung sorg­fältig vornehmen und das Ergebnis unserer Bera­tung für sie dokumentieren.

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